Häufig gestellte Fragen


Auf dieser Seite haben wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen bezüglich einer Heimunterbringung zusammengestellt.

Sollten Sie dennoch Informationsbedarf haben, so stehen wir Ihnen gerne jederzeit bei einem persönlichen Gespräch in unserem Haus zur Verfügung.

Diese Auflistung soll Ihnen einen ersten Überblick geben.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte die blau unterstrichenen Querverweise an!


1. Kosten - was ist inbegriffen, was nicht?

Vollversorgung (Pflege, Verpflegung, Wäsche, Beschäftigungsangebot) außer Friseur, Fußpflege, Wunschgetränke.
Verpflegung im Seniorenheim "proVita" ; Kosten


2. Betreuungsangebot

3. Darf man rauchen?
In speziellen Bereichen ist das Rauchen erlaubt.

4. Gibt es Fußpflege, Friseur?
Die Fußpflege sowie der Friseur kommen von außerhalb regelmäßig in das Haus.

5. Welchen Außenbereich (Garten...) gibt es?
Die Bewohner können sich jederzeit in unserem großen Garten aufhalten, in dem auch bei gutem Wetter Feste stattfinden.

6. Wie funktioniert die ärztliche Versorgung?
Das Haus wird von in Kolbermoor ansässigen Ärzten versorgt. Es besteht grundsätzlich freie Arztwahl.

7. Was ist, wenn die Rente für die Heimkosten nicht ausreicht?
Setzen Sie sich mit dem nächsten Sozialamt in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne, den Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialamt zu stellen!

8. Welche Malzeiten werden angeboten?
Nachstehend haben wir Ihnen einen Musterspeiseplan eingefügt. Musterspeiseplan "proVita"

9. Findet im Haus ein Gottesdienst statt?
An jedem 1. Mittwoch im Monat findet ein Gottesdienst im Haus statt. Auf Anfrage wird vom Haus die Fahrt zum Gottesdienst der umliegenden Kirchen organisiert.

10. An wen muss ich mich wenden, wenn ich Kurzzeitpflege beantragen will?
An die zuständige Pflegekasse.
Sollten Sie hierbei Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

11. Wann kann man Kurzzeitpflege/ Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?  

Kurzzeitpflege: Wenn keine Pflegestufe vorhanden ist, aber die Pflegebedürftigkeit besteht, direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Oder nach einem Jahr nachdem die Pflegebedürftigkeit von der Pflegekasse anerkannt wurde.

Verhinderungspflege: Direkt im Anschluss an die Kurzzeitpflege, jedoch muss die Pflegebedürftigkeit seit einem Jahr bestehen.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


12. Wie kann ich vollstationäre Pflege beantragen?

Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Pflegekasse.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.